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103 Seiten | 20 € (1999, 2. Auflage)

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Broschüre | vergriffen

Bevorstehende Veranstaltung

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96 Seiten | 14,95 € (2015)

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Glanzpapier | 188 Seiten | 20 € (2007)

Das Stadtmuseum hat in dieser Saison seine Tore bis zum 1. November 2023 geöffnet. Neu: Ab heuer gibt es freien Eintritt mit der NÖ-Card!

 

Freitag 15 - 18 Uhr

Sonntag & Feiertag 9.30 - 12 Uhr

Stadtmuseum freut sich auf Besucher

Das Stadtmuseum Hollabrunn hat seine Pforten in dieser Saison bis 1. November 2024 geöffnet. Mit der NÖ-Card haben Sie freien Eintritt, sooft Sie wollen!

Das Stadtmuseum befindet sich derzeit in der Winterpause und eröffnet im Frühjahr wieder seine Pforten.

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Wir sind um Ihren sicheren Besuch im Stadtmuseum Hollabrunn bemüht. Wir bitten Sie daher, die folgenden Vorgaben einzuhalten.

 

  • Zutrittsbegrenzung. Es gilt die Vorgabe von 10m² pro Person. Das bedeutet, dass sich maximal 30 Personen zeitgleich im Museum befinden dürfen. Wir bitten um Ihr Verständnis, falls es dadurch zu Wartezeiten kommen sollte.

  • Maske tragen. Bitte tragen Sie zu Ihrem Schutz und zum Schutz Ihrer Mitmenschen eine FFP2-Atemschutzmaske. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr benötigen keinen Mund-Nasen-Schutz. Bis zum vollendeten 14. Lebensjahr genügt auch ein eng anliegender Mund-Nasen-Schutz.

  • Abstand halten. Halten Sie mindestens 1 Meter Abstand zu allen Personen, die nicht in Ihrem Haushalt leben.

  • Keine Gruppen. Vermeiden Sie gruppenähnliche Ansammlungen und warten Sie gegebenenfalls, bis Sie bestimmte Räume oder Bereiche betreten können.

  • Hygienemaßnahmen. Husten und niesen Sie in ein Taschentuch oder Ihre Armbeuge. Waschen Sie regelmäßig mindestens 20 Sekunden lang Ihre Hände und nutzen Sie unsere Desinfektionsmittelspender. Bei Fieber, Husten, Kurzatmigkeit und Atembeschwerden kann der Zutritt verweigert werden.

  • „3-G-Regel“ & Registrierung bei Führungen. Der reguläre Museumsbesuch ist weiterhin ohne „3-G-Regel“ (getestet, geimpft, genesen – mit Nachweis) möglich. Bei Führungen (max. 10 Personen) gelten jedoch zusätzlich die „3-G-Regel“ und eine Registrierungspflicht (Name/ Uhrzeit/ Tel. oder E-Mail).

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